Gartenverein 
Am Ange​r​steg e.V.
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Beschluss des Gesamtvorstandes des
Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e. V. vom 27.04.2024


Bekanntmachung
Änderung der Rahmenkleingartenordnung, Punkt 2.3 vom 15. November 2019
2.3 Pflanzen im Kleingarten
Einige Pflanzenarten dürfen aus unterschiedlichen Gründen nicht im Kleingarten kultiviert werden
(Wuchsstärke, Krankheitsübertragung, Invasivität). Der Anbau von Cannabispflanzen i. S. v. Art. 1 §
1 Nr. 7. – 9. Cannabisgesetz ist verboten. Auflaufender Wildwuchs dieser Pflanzenarten ist sofort zu
entfernen (Anlage 2). Bäume und Sträucher (außer Kulturobstgehölze von Kern- & Steinobst) dürfen im
Kleingarten eine Wuchshöhe von 2,50 m nicht überschreiten .
Beim Anpflanzen von Obstgehölzen, Beerensträuchern und Ziersträuchern sind minimale Pflanz- und
Grenzabstände einzuhalten. Diese sind vom Stammmittelpunkt aus zu messen.
Die Ordnungen der Verbände und Vereine können größere Abstände festlegen (Anlage 3).
Bei der Pflanzung und Pflege von Formschnitthecken ist ebenfalls auf die Einhaltung der Grenzabstän-
de, die richtige Pflanzenauswahl (Anlage 4) sowie auf die vorgeschriebene maximale Höhe zu achten.
(siehe Punkt 5.2)
Beauftragung zur Anpassung der aktuellen Vorlagen der Unterpachtverträge des LSK (Verwal-
tungsvollmacht und Zwischenpachtvertrag) an unsere Vertragsanwälte zum Verbot des Anbaus
von Cannabispflanzen i. S. v. Art. 1 § 1 Nr. 7. – 9. Cannabisgesetz.
Beschlussfassung des Gesamtvorstandes in Dresden am 27.04.2024
Seite 1 von 1Beschluss vom 27. April 2024 zur Rahmenkleingartenordnung des LSK vom 15. November 2019sind Kleingartenanlagen ein öffentlicher Raum und somit für jedermann zugänglich. Der vom Gesetzgeber im § 10 Abs. 1 CanG geforderte Schutz vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen dürfte auf der Parzelle einer typischen Kleingartenanlage im Normalfall nicht zu gewährleisten sein.Auszug Gesetzestext: „Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.”Dem jetzt beginnenden Hin – und Her bei der Auslegung dieses Gesetzestextes möchten wir schnell vorbeugen und eine klare Regelung in der Rahmenkleingartenordnung herbeiführen. Diese Ergänzung der RKO wird dem Gesamtvorstand am 27.04.2024 zum Beschluss vorgelegt und beinhaltet das Verbot dieser Pflanzen. Wir möchten nicht die Vorstände in die Verantwortung setzen, den Umgang mit diesen Pflanzen kontrollieren zu müssen.Gemeinschaftlicher Eigenanbau in Anbauvereinigungen ist nicht möglich. Ein Abschluss eines Pachtvertrages im Rahmen des BKleingG ist nur mit natürlichen Personen möglich. Die Anbauvereinigung kann die für die kleingärtnerische Nutzungsart kennzeichnende Vielfalt der Gartenbauerzeugnisse nicht gewährleisten.Die durch den Gesetzgeber in § 23 Abs. 3 CanG geforderten hohen Hürden im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes sind nicht mit der typischen Konzeption einer Kleingartenanlage und den daraus den Pächtern erwachsenden vertraglichen Verpflichtungen in Einklang zu bringen.

Rahmenkleingartenordnung
RKO ARTIKELSERIE - TEIL 5

Nicht erlaubte bauliche Anlagen

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Impressionen

Wir wünschen euch eine wunderschöne Saison

Ein bienenfreundlicher Gemüsegarten

Im April locken warme Sonnenstrahlen Honigbienen, Schwebfliegen, Hummeln und andere Wild­bie­nen hervor. Gartenfreunde wissen den emsigen Flugbetrieb an ihren blühenden Obstbäumen sehr zu schätzen – schließlich sorgen die fliegenden Bestäuber-Brigaden jedes Jahr für eine reiche Ernte. Doch nach der üppigen Obstblüte sind für Biene, Hummel und Co. oft karge Zeiten angesagt. Damit sie von Frühling bis zum Herbst gut versorgt sind, ist es sinnvoll, möglichst den gesamten Garten langfristig insektenfreundlich zu gestalten.Dazu gehört neben dem Staudenbeet, das bei vielen Gartenfreunden schon eine Fülle an Nektar und Pollen spendenden Pflanzen enthält, auch ein bienenfreundlicher Gemüsegarten. Selbst wenn wir im Gemüsebeet Bienen und andere Bestäuber oft nicht direkt „brauchen“, weil wir wie bei Möhre und Pastinake Wurzeln oder wie bei Spinat und Salat Blätter ernten, können Sie dafür sorgen, dass sich die nützlichen Insekten dauerhaft bei uns wohlfühlen. Dafür sollten Sie die Flächen so gestalten, dass vom Frühling bis zum Herbst ein kontinuierliches Angebot an Pollen und Nektar zur Verfügung steht.

Der richtige Rahmen
Eine gute Möglichkeit bietet die Einfassung von Gemüsebeeten mit kompakt wachsenden Stauden. Statt der „klassischen“ Buchsbaum-Umpflanzung können Sie Ihre Beete mit dem Echten Thymian (Thymus vulgaris), Lavendel (Lavandula angustifolia) oder Heiligenkraut (Santolina) umpflanzen.Die sind genau wie der Buchsbaum mehrjährig und behalten ihr Laub auch im Winter. Zusätzlich versorgen ihre vielen Blüten Insekten im Sommer und frühen Herbst mit Nahrung. Damit die kleinen Blütenhecken dauerhaft schön dicht bleiben, sollten Sie sie regelmäßig im Frühjahr um etwa ein Drittel zurückschneiden. Ein zweiter Schnitt erfolgt dann unmittelbar nach der Blüte.Auch die gepflasterten Wege im Gemüsegarten können Sie für die Fluginsekten nutzbar machen. So können Sie die Fugen mit dem extrem flachwüchsigen Roten Sand-Thymian (Thymus serpyllum ‘Coccineus’) begrünen. Er ist absolut trittfest und bildet von Juni bis August Hunderte von kar­min­ro­ten, insektenfreundlichen Blüten. Auch der heimische Scharfe Mauerpfeffer (Sedum acre), der im Frühsommer goldgelb blüht, ist ein robuster Fugenfüller, der Insekten reichlich Nahrung bietet.

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Kleingartenverein Lerchenhain e.V.
Schönauer Str. 113b, 04207 Leipzig

Liebe Gartenfreunde,
der eine oder andere wird es
sicherlich aus den Medien
mitbekommen haben: Ein
Feldbrand in Leipzig ist auf den
KGV Lerchenhain e.V.
übergegriffen. Und trotz der
Bemühungen der Feuerwehr ist
ein immenser Schaden
entstanden. Alleine 16 Lauben sind abgebrannt und müssen abgerissen werden.
Selbst wenn die betroffenen Gartenfreunde versichert waren, so decken diese
Summen nur ganz kleine Beträge ab. Der gesamte Müll muss als Sondermüll mit
immensen Kosten entsorgt werden. Dies ist für die betreffenden Pächter unmöglich
alleine zu stemmen. 
Der Verein hat nunmehr ein Spendenkonto eingerichtet: Spendenkonto Lerchenhain IBAN: DE04 8609 5604 0327 8354 75 Verwendungszweck: Brand 

Wenn jeder einmal kurz in sich geht, und darüber nachdenkt, wie es den wäre, wenn er selbst betroffen wäre … wäre wohl jeder über jegliche Hilfe dankbar. Auch kleine Beträge, wie 5 oder 10 EUR helfen den Betroffenen! Vielen Dank!



Es ist so wichtig, eine Laubenversicherung abzuschließen.

Kreisverband 
Leipzig
Landesverband
Versicherungen

Link

Kreisverband der Kleingärtner Delitzsch

Landesverband der Kleingärtner Sachsen